Neu ab 2021: Um die Ansiedlung eines Wanderfalkens ggf. nicht zu gefährden, darf vom 01.01. bis einschließlich 15.03. im Bereich der Burg nicht geflogen werden. Ausnahme: Sehr gute Thermiktage mit Überflug >500m AGL. Wendepunkt ist die Mündung des Altwassers in die Naab.
Wird im Zeitraum bis zum 15.03. ein brütendes Pärchen beobachtet, erfolgt gemeinsam mit dem Bund Naturschutz eine Festlegung bis wann die >500m AGL Regel weiter gilt. Spätestens mit Ausflug der Jungen ist keine Sonderregel mehr notwendig.
Sollte bis zum 15.03. kein Brüten festgestellt werden, darf im Bereich der Burg wieder mit >50m Höhe oberhalb des Burgeingangs / der Hangkante geflogen werden (Körperhöhe Pilot). Bitte unbedingt mit ausreichend Puffer fliegen. Bei Missachtung behält sich der Verein ein Startverbot vor.
Wir bitten alle Pilotinnen und Piloten sich strikt an die neue Regelung zu halten, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Euer GSC Vorstand