Im Fluggelände Kallmünz wird jedes Jahr Rücksicht auf potentiell brütende Falken genommen. Bis 15. März ist das Überfliegen der Burg nicht erlaubt (außer mit 500m AGL). Auch in diesem Jahr wurden keine brütenden Falken gesichtet. Entsprechend ist ab sofort wieder das Fliegen am Burgberg möglich. Bitte dennoch auf mindestens 50m Abstand über der Burg achten!
Viel Spaß beim Soaren und Aufdrehen!
Euer Vorstand